Fachanwalt für Familienrecht in Rendsburg-Eckernförde
Infos zum Thema Fachanwälte für Familienrecht in Rendsburg-Eckernförde
Wer sind die Fachanwälte für Familienrechtin Rendsburg-Eckernförde?
Ein Fachanwalt für Familienrecht ist ein Rechtsanwalt, der auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügt und als zusätzliche Berufbezeichnung den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht führen darf. Die Berechtigung zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung ,Fachanwalt für Familienrecht wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer der Fachanwaltsordnung (FAO) verliehen. Zum Erwerb der Bezeichnung Fachanwalt für Familienrecht muss er innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragsstellung mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen sein und nachweisen können über dem betreffenden Rechtsgebiet "Familienrecht" über theoretische und praktische Erfahrungen zu verfügen. Als Nachweis der theoretischen Kenntnisse werden in der Regel die Teilnahme an einem 120 Stunden Kurs, mindestens drei bestandene Leistungskontrollen und in Ausnahmenfällen ein mündliche Prüfung gefordert .Zum Nachweis der praktischen Erfahrungen ist eine bestimmte Anzahl von bearbeiteten Fällen aus dem jeweiligen Fachgebiet in diesem Fall das (Familienrecht:120 Fälle in drei Jahren nötig).Danach muss sich der Fachanwalt für Familienrecht jährlich auf dem Gebiet fortbilden.
Das Ziel der Fachanwälte für Familienrecht in Rendsburg-Eckernförde
Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebensgemeinschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundene Personen regelt. Aber auch die gesetzlichen Vertretungsfunktionen ,Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung
übernimmt.
Warum Fachanwälte für Familienrecht in Rendsburg-Eckernförde ?
In dem heutigen Paragraphendschungel fällt schon gestandenen Juristen schwer sich zurecht zu finden, deshalb sollte man auf jedem fall den fachlichen Rat eines Fachanwaltes für Familienrecht einholen.
Was können Fachanwälte für Familienrecht in Rendsburg-Eckernförde?
Die Tätigkeiten umfassen die Beratung und Vertretung bei Ehescheidungen, bei Fragen zum Kindes-Ehegatten und Elternunterhalt, bei der Regelung des Sorge und Umgangsrechts sowie bei der Aufteilung des Vermögens aus Anlass von Trennung und Scheidung.